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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma CLIMASONIC Produktions- und VertriebsgmbH

  1. Die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen sind wesentlicher Inhalt eines jeden auch zukünftig – mit der Firma CLIMASONIC Produktions- und VertriebsgmbH abgeschlossenen Vertrages. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern der Firma CLIMASONIC Produktions- und VertriebsgmbH gelten als nicht beigesetzt und werden nicht wirksam. Ist der Vertragspartner ein Verbraucher, gelten sie nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht als zwingend bestimmt.
  2. Lieferfristen und Termine sind unverbindlich, andernfalls müssen sie ausdrücklich als „Fixtermin“ bezeichnet sein. Lieferverzüge führen nicht zu Schadenersatzansprüchen.
  3. Die Lieferverpflichtung ruht solange der Besteller mit einer Zahlung – auch aus anderen Rechtsgeschäften – in Verzug ist. Die Ausfolgung der Ware erfolgt in der handelsüblichen Verpackung ab Werk bzw. Zweigstelle auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Der Gefahrenübergang erfolgt mit Übergabe an den Transportunternehmer oder mit Verladung auf das beigestellte Fahrzeug. Transportschäden gehen somit stets zu Lasten des Übernehmers. Frei ab Lieferungsort vereinbarte Preise gelten ohne Abladen. Lieferungen sind sofort auf ihre ordnungsgemäße Ausführung und Übereinstimmung mit der Sortenbezeichnung zu überprüfen. Mängelrügen sind bei sonstigem Anspruchsverlust sofort und unverzüglich schriftlich bekannt zu geben.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, für die Übernahmemodalität auf der Baustelle oder der sonstigen Lieferadresse zu sorgen. Ist an dieser niemand anwesend, besteht die Berechtigung, die Ware dort selbst auf dessen Kosten und Gefahr abzuladen und mit der Wirkung der Vertragserfüllung zurückzulassen.
  5. Sämtliche Preise sind freibleibend. Zahlungen haben grundsätzlich binnen 8 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfolgen. Die Fälligkeit ist unabhängig vom Rechnungserhalt. Bei Zahlungsverzug ist der Kunde zu Verzugszinsen in Höhe unbesicherter Gewerbekredite zumindest aber 12,2 % p.a. verpflichtet. Sämtliche auch außergerichtlichen Kosten der Geltendmachung gehen einschließlich jenes eines Inkassodienstes, zu dem für diesen mit Verordnung festgelegten Tarifen zu Lasten des Kunden.
  6. Geliefertes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgeltes Eigentum der Firma CLIMASONIC Produktions- und VertriebsgmbH. Die Firma CLIMASONIC Produktions- und VertriebsgmbH ist berechtigt, im Falle des Zahlungsverzuges auch ohne Vertragsrücktritt die Herausgabe zu begehren und die Rücknahme vorzunehmen. Für den Fall der Weiterveräußerung oder Verarbeitung des gelieferten Materials vor voller Bezahlung aller Rechnungen – auch aus anderen Geschäften – bietet der Kunde hiermit unwiderruflich die Abtretung der ihm aus der Weiterveräußerung oder Verarbeitung gegenüber seinem eigenen Auftraggeber/Kunden zustehenden Forderungen bis zur Höhe seiner Verpflichtung der Firma CLIMASONIC Produktions- und VertriebsgmbH gegenüber an. Die Abtretung wird durch die Annahme der Firma CLIMASONIC Produktions- und VertriebsgmbH wirksam.
  7. Von der Firma CLIMASONIC Produktions- und VertriebsgmbH erbrachte Beratungsleistungen sind nicht Bestandteil des Auftrages und daher ausnahmslos unverbindlich. Der Kunde ist verpflichtet, eine Produktbeschreibung und Verarbeitungsrichtlinie anzufordern und nach diesen Unterlagen bei der Verarbeitung des gelieferten Materials vorzugehen. Waren- und Anwendungsdisposition erfolgen in eigener Verantwortung.
  8. Die von der Firma CLIMASONIC Produktions- und VertriebsgmbH getätigten Verbrauchs- oder Flächenangaben, etc. sind immer unverbindlich und nicht als Vertragszusage zu bewerten. Die Werte können aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, der Verarbeitungshinweise, der Verarbeitung etc. erheblich differieren.
  9. Für ordnungsgemäß gerügte Mängel leistet die Firma CLIMASONIC Produktions- und VertriebsgmbH nach deren Wahl Gewähr durch Verbesserung, Austausch gegen eine mängelfreie Ware, Preisminderung oder auch Vertragsaufhebung und Begutschriftung des Kaufpreises. Der Kunde kann Preisminderung oder Wandlung erst nach schriftlicher Nachfristsetzung begehren, wenn die Firma CLIMASONIC Produktions- und VertriebsgmbH nicht innerhalb angemessener Frist eine Verbesserung oder einen Warenaustausch vornimmt. Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen die Firma CLIMASONIC Produktions- und VertriebsgmbH verjähren längstens nach 6 Monaten nach Ablieferung der Ware.
  10. Für Schäden ist die Haftung der Firma CLIMASONIC Produktions- und VertriebsgmbH für Schadenersatz welcher Art auch immer, auf besonders grobes Verschulden und Vorsatz beschränkt. Eine Haftung für Folgeschäden, mittelbare Schäden oder Begleitschäden wird gänzlich ausgeschlossen. Sämtliche Schadenersatzansprüche des Kunden gegen die Firma CLIMASONIC Produktions- und VertriebsgmbH verjähren spätestens 3 Jahre nach Ablieferung der Ware, selbst dann, wenn der Mangel später erkennbar wird. Der Käufer bzw. der Kunde verzichtet der Firma CLIMASONIC Produktions- und VertriebsgmbH gegenüber ausdrücklich auf die Geltendmachung von Regressansprüchen für erbrachte Gewährleistungen und für Sachschäden gemäß dem Produkthaftungsgesetz. Er verpflichtet sich, den vorstehenden Verzicht jeden weiteren Unternehmer bei sonstiger Schad- und Klagloshaltung der Firma CLIMASONIC Produktions- und VertriebsgmbH durch ihn zu überbinden.
  11. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die Aufrechnung allfälliger Gegenforderungen mit der Firma CLIMASONIC Produktions- und VertriebsgmbH ihm gegenüber zustehenden Forderungen.
  12. Es wird ausdrücklich österreichisches materielles und formelles Recht vereinbart. Die Anwendung des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Als Gerichtsstand wird die Zuständigkeit des jeweils sachlich zuständigen Gerichtes in 5020 Salzburg vereinbart.
  13. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Die Aufhebung, Abänderung oder Ergänzung der Geschäftsbedingungen bedarf der Schriftform und Unterfertigung durch sämtliche Parteien. Dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis.
  14. Mit der schriftlichen Bestellung bestätigt der Kunde zudem den Erhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma CLIMASONIC Produktions- und VertriebsgmbH.